Fragen

     
  • Aktuell verfügen wir über freie Mietwohnungen an unseren Standorten in Salzgitter-Bad, Salzgitter-Gebhardshagen und Salzgitter-Thiede.

    Unter dem Link Angebot finden Sie für jeden Standort die aktuell verfügbaren Wohnungen. Sollte nicht die passende Wohnung dabei sein, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir werden bemüht sein uns ganz nach Ihren Wünschen zu richten und für Sie die Wunschwohnung zu finden.

  • Unter dem Link Kontakt können Sie mit uns in Verbindung treten. Sie können wählen, ob Sie uns Ihre Anfrage per Mail senden, uns anrufen oder mit uns persönlich in Kontakt treten möchten. Für letzteres finden Sie unser Vermieterteam zu den jeweiligen Sprechzeiten in unseren Mietertreffpunkten. Die genauen Anschriften sind im Link „Kontakt“ ebenfalls zu finden.

     

  • Unser Vermietungsteam wird Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen den genauen Ablauf erläutern.

    Für weitere Fragen wenden sie sich an unsere Hauptgeschäftsstelle unter 0211- 3878 9177

  • Unter dem Link Formulare können Sie unsere/Ihre Hausordnung downloaden.

    Hier finden Sie alle Informationen und Regeln rundum Ihre Wohnung z.B. Haustierhaltung, Lärmbelästigung etc.  

    Für Fragen können Sie gerne während der Bürozeiten Kontakt aufnehmen mit unserer Hauptgeschäftsstelle unter 0211 3878 9177

  • Das ist leider nicht möglich. Mit einer Einzugsermächtigung wird die monatliche Miete immer zum 2. Werktag eines Monats eingezogen.

    Wenn sie zum 15. des Monats bezahlen wollen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten und uns dies schriftlich vorab mitteilen.

  • Das ist kein Problem. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere Hausverwaltung unter 0211 3878 9177

  • Die Voraussetzungen einer Auszahlung Ihres Guthabens sind, dass Sie uns vorher schriftlich Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben müssen, es darf kein Mietrückstand bestehen.

     

  • Zunächst wird ein eventueller Mietrückstand mit einem Betriebskostenguthaben verrechnet, daher kann der ausgezahlte Betrag geringer sein.

    Für nähere Fragen bitten wir Sie mit uns telefonisch unter 0211 3878 9177 in Kontakt zu treten.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen:

    • Schicken Sie Ihre Kündigung versehen mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift aller Vertragspartner an:
      Van der Horst Wohnen GmbH, Königsallee 80, D-40212 Düsseldorf.
    • Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses drei Monate.
      Die Kündigung ist spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats zu erklären.
  • Sie sollten sicher sein, dass folgenden Punkte geklärt sind:

    • Die Wohnung nebst Keller/Schlüssel wurde im vertragsmäßigen Zustand von Ihnen zurückgegeben;
    • Es wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt, auf dem Ihre neue Adresse/Telefonnummer erfasst wurde;
    • Sie haben schriftlich Ihre Bankverbindung unserem Büro mitgeteilt;
    • Sie haben uns die Abmeldung Ihres Stromanbieters mitgeschickt;
    • Sie haben eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Kaution mitgeschickt;
    • Sie haben keinen Mietrückstand oder Schaden verursacht und die Schönheitsreparaturen ausgeführt; (falls das Jobcenter die Kaution für Sie übernommen hat) haben wir eine Bestätigung, dass wir die Kaution an sie auszahlen dürfen.

    Sollten o.a. Voraussetzungen erfüllt sein, dann wird Ihre Kaution innerhalb der nächsten drei Monate, spätestens ein halbes Jahr nach Auszug, ausgezahlt.

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